| Die Rolle des Flächennutzungsplanes hat sich in den letzten Jahren verändert. So ist ein Bedeutungsgewinn als "öffentlicher Rahmen zur Wahrung des Gemeinwohls" angesichts eines immer stärker von privaten Investoren-projekten bestimmten Städtebaus zu konstatieren.
Durch den Fortfall der Genehmigungspflicht von Bebauungsplänen, die aus dem FNP zu entwickeln sind, werden im FNP-Verfahren interkommunal relevante Rahmenbedingungen bereits möglichst konkret festgelegt. Vom "offenen Rahmen der städtebaulichen Entwicklung" ist der Flächennutzungsplan zu einem vielschichtigen Steuerungsinstrument geworden. |
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