
| Eine private Möbelfirma beabsichtigte, ihr bestehendes Möbelhaus in Werl- Büderich umzugestalten und baulich zu erweitern. Um dieses Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, wurde vom Rat der Stadt Werl das Verfahren zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplan eingeleitet.
Für dieses Vorhaben war gem. § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Nr. 18 der Anlage zum § 3 UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Darüber hinaus war die planungsrechtliche Einfügung des Vorhabens zu prüfen; mögliche Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe-, Industrie- sowie Sondergebieten und den angrenzenden Ortslagen Holtum und Büderich waren planerisch zu bewältigen. Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung, das auch wesentliche Empfehlungen zu Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sowie zu Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beinhaltete, wurde in die Abwägung zum Vorhaben- und Erschließungsplan eingebracht. | ![]() |