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Die Bewertungsstufen werden grundsätzlich wie folgt definiert:
  • Vorrangflächen

Flächen mit besonders bedeutsamen ökologischen und Freiraum-Funktionen, die im FNP als Freiräume dargestellt werden sollten (bspw. Wald oder Wasserschutzzonen I und II)

  • Vorbehaltsflächen

Flächen mit bedeutsamen ökologischen und Freiraum-Funktionen, die bei Darstellungen im FNP (insbesondere bei einer Siedlungsflä chenausweisung) berücksichtigt werden sollten (bspw. Wasserschutzzone III)

  • Flächen ohne besondere ökologische und Freiraum-Funktionen

Alle verbleibenden Flächen im Stadtgebiet, z.B. besiedelte Bereiche.

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